Erarbeiten, Begleiten und Steuern von Verfahren der BürgerInnenbeteiligung

Bürgerbeteiligung kann nur gelingen, wenn sich die Beteiligten darauf einlassen und die jeweiligen Erwartungen an das Verfahren geklärt sind. Es muss Einvernehmen darüber hergestellt werden, was die Ziele sind und wer den Beteiligungsprozess verantwortlich leitet. Es sollte auf alle Fälle eine professionelle externe Begleitung sein.

Folgende Punkte sprechen für die BürgerInnenbeteiligung:

  • Eine Zusammenschau mehrerer Wahrnehmungen liefert ein adäquateres Bild der Wirklichkeit.
  • Einwände können eine Chance sein, Konzepte, Pläne und Projekt zu verbessern.
  • Betroffene übernehmen im Laufe des Beteiligungsverfahrens Verantwortung.
  • die Identifikation mit dem eigenen Lebensraum wird verbessert
  • Direkte Gespräche können Vertrauen auf- und Ängste abbauen.
  • Konflikte sind nicht automatisch negativ, sie sind gesellschaftlich natürlich und sie sind notwendig für Erneuerung und Weiterentwicklung
  • Durch Bürgerbeteiligung lernen wir, unterschiedliche Sichtweisen und Interessen in demokratischen Prozessen auf konstruktive Art und Weise zu bearbeiten. Wir fördern dadurch Kreativität und Persönlichkeitsentwicklung.
  • Bürgerbeteiligung macht oft Alternativen sichtbar, auf die man ohne Beteiligung nicht gekommen wäre.
  • Auch wenn es am Schluss nicht in allen Punkten einen Konsens gibt, ist ein offener Austausch der Sichtweisen dem sozialen Klima in der Region und den Projekten förderlich.

BürgerInnen beteiligen sich vor allem dann, wenn sie persönlich betroffen sind und aus ihrer Lebensrealität heraus Wissen, Interessenslagen und Kompetenzen einbringen können. Nur eine klare Zielsetzung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens gewährleistet die Einordnung der Resultate in den politischen Kommunikations- und Entscheidungsprozess. Bei der BürgerInnenbeteiligung handelt es sich nicht um ein Substitut , sondern um einen Komplementär der repräsentativen Demokratie.

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